4. Der Hausverwalter

Der Hausverwalter spielt eine wichtige Rolle in einer Wohnanlage. Dieser wird eingesetzt, wenn die Immobilie mehrere abgeschlossene Wohneinheiten besitzt.  Er errechnet die Nebenkosten, beruft Eigentümerversammlungen ein, beschafft Kostenvoranschläge bei anstehenden Reparaturen oder Renovierungen, überwacht Handwerker und schlägt notwendige Sanierungsarbeiten am Haus vor. Die Hausverwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt und von jedem Eigentümer bezahlt. Der Verwalter hat meist folgende Aufgaben:

  • Berechnung der Hausnebenkosten und Erstellung einer Nebenkostenabrechnung
  • kontrolliert Zahlungseingänge sowie die Zahlungsausgänge
  • lädt die Eigentümer zur Eigentümerversammlung ein
  • leitet die Eigentümerversammlungen und erstellt das Protokoll
  • überwacht den Zustand der Immobilie und schlägt den Eigentümer notwendige Baumaßnahmen vor
  • Überwacht die Arbeiten, wenn Renovierungsarbeiten am Haus durchgeführt werden

Die Hausverwaltung wird meist für ca. 3-4 Jahre von den Eigentümern gewählt. Jeder Eigentümer bezahlt diese monatlich mit der Nebenkostenabrechnung. Die Verwaltergebühr darf nicht auf die Mietnebenkosten sprich dem Mieter umgelegt werden.