3. Die Teilungserklärung

Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan enthalten die eigentumsmässige Aufteilung der Wohnanlage. In ihr ist festgelegt, welche Räume und welche Gebäudeteile zu den einzelnen Eigentumseinheiten gehören. Sie wird von einem Notar unterschrieben und ist nach gesetzlichen Bestimmungen entworfen worden. Lassen Sie sich vor dem Kauf die Teilungserklärungen aushändigen.

In der Teilungserklärung werden u.a.
  • Stimmrecht,
  • Versicherungen,
  • Verwalterwahl,
  • Hausordnung,
  • Nutzungsrechte
  • Sondereigentum geregelt

Die Teilungserklärung kann von den Eigentümern geändert werden, meist ist dafür aber eine Einstimmigkeit erforderlich.


TippDer Miteigentumsanteil wird nach der Größe der Wohnung und den Nebenräumen errechnet. Je größer dieser Anteil, desto mehr Nebenkosten sind zu tragen.