2. Das Protokoll der Eigentümerversammlung

Auch mindestens die zwei letzten Protokolle der Eigentümerversammlung sollte man als Käufer einsehen. Hier erfahren Sie mehr zu geplanten und bereits durchgeführten Reparaturen und Renovierungen der Immobilie. Auch sehen Sie, ob säumige Hausgeldnachzahlungen auf die übrigen Eigentümer umgelegt worden sind.

WICHTIG: Lesen Sie in dem Protokoll nach, was demnächst mit der Immobilie geplant ist und ob dies dann den neuen Käufer, sprich Sie, betrifft.